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Die Prüfgutachten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft richten sich nach den wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die im Wasserhaushaltsgesetz (§ 19i Pflichten des Betreibers) und in der Länder-Anlagenverordnung (VAwS) konkretisiert sind. Nachfolgend sind einige Referenzen beispielhaft aufgeführt.