Wasserrechtliche Anlagendokumentation
Aufbau und Abgrenzung von Anlagen

Was ist mit "Abgrenzung der Anlagen" gemeint?

Anlagen

Auskunft geben die Hinweise zur Anlagenabgrenzung des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom April 2010:

In der Anlagenabgrenzung muss der Betreiber die vor-handenen Anlagenteile so den einzelnen Tätigkeiten des Umgangs zuordnen, dass selbstständige Funktionseinheiten entstehen. In jeder Funktionseinheit läuft eine bestimmte Tätigkeit mit einem bestimmten zu benennenden wassergefährdenden Stoff ab. Jede selbstständige Funktionseinheit ist eine Anlage.

Der Oberbegriff "Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" unterscheidet sieben verschiedene Tätigkeiten.

Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU),
Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV),
 und das Befördern in Rohrleitungen.

Die Anlagen sind gegeneinander abzugrenzen, das heißt, die Anlagenteile sind so zu benennen, wie sie für die Ausführung einer der sieben Tätigkeiten infrage kommen. Im nächsten Schritt sind die Schnittstellen zu anderen Anlagen festzulegen.

In dem nebenstehenden Beispiel sind die verschiedenen Anlagen räumlich getrennt, so dass die Abgrenzung vergleichsweise übersichtlich ist. Befinden sich jedoch mehrere Anlagen in einer Halle eng beieinander, so ist gerade dann ein Aufstellungsplan unverzichtbar.

Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen. Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen, soweit es unverpackte wassergefährdende Stoffe betrifft, sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes. [Anmerkung: Gabelstapler sind in diesem Sinne keine Transportmittel, sondern Arbeitsmaschinen.]

Herstellen ist das Erzeugen und Gewinnen von wassergefährdenden Stoffen. Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern. Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen.


Typisierung der Anlagenteile

Als Anlagenteile gelten neben Behältern, Apparaten, Maschinen, Rohrleitungen mit wassergefährdenden Stoffen auch Aufstellflächen, Auffangräume, Sicherheitseinrichtungen usw. Beispielsweise besteht eine übliche Lageranlage im Allgemeinen aus Lagerbehälter, Befüllleitung, Entnahmeleitung, Entlüftungsleitung, Überfüllsicherung oder Grenzwertgeber, Aufstellfläche bzw. Auffangraum oder Auffangwanne, ggf. Leckanzeiger (bei doppelwandigen Behältern und Rohrleitungen).

Die Zuordnungsgrundsätze sind in den "Hinweisen zur Anlagenabgrenzung" des Bayerischen Landesamts für Umwelt sehr detailliert erläutert.


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Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
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