Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund

Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


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Häufig gestellte Fragen zur Anlagendokumentation


Aus welchem Rechtsgrund muss ich eine Anlagendokumentation haben?

Der Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat nach § 43 Abs. 1 AwSV eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind.

In der Interaktiven Anlagendokumentation sind die Rechtsgrundlagen verlinkt. Hier ist die Druckfassung (mit Mauszeiger vergrößern):

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Was sind die wesentlichen Informationen?

Das sind Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage, zu den eingesetzten Stoffen, zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile, zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, zur Löschwasserrückhaltung und zur Standsicherheit. Genaueres ist in der Technischen Regel TRwS 779 (DWA-A 779, Allgemeine Technische Regeln) unter Nr. 6.2 Abs. 2 ausgeführt.

Die wesentlichen Informationen lassen sich auch so zusammenfassen:

  Eigenschaften der Anlage,
  Eigenschaften des Standorts,
  Zusammenwirken von Anlage und Standort,
  Vermeidung des schädlichen Zusammenwirkens.

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Wozu dient die Anlagendokumentation?

Zunächst hat der Betreiber die Anlagendokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen in textlicher Form vorzulegen. Sachverständige sollen vor Anlagenprüfungen Einsicht in die Anlagendokumentation nehmen um z.B. Herstell- und Zulassungsnummern der zu prüfenden Anlagenteile zu erfahren. Auch die Fachbetriebe nach § 62 AwSV müssen vor fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten Einsicht nehmen können, um Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht durchführen zu können (§ 43 Abs. 3 AwSV).

Gebrauchsspuren an Sicherheitseinrichtungen wie das zerkratzte Typenschild einer Auffangwanne erschweren gelegentlich die Ermittlung der wesentlichen Angaben für den AwSV-Prüfbericht, wenn keine diesbezügliche Anlagendokumentation zur Hand ist.

Typenschild

Im Fall eines Umweltschadens ist die Anlagendokumentation ein wichtiges Dokument, das helfen soll, aufwendige Sachaufklärung (Gefährdungsmerkmale, Ausbreitungswege im Untergrund) und deren Kosten zu vermeiden und Hilfestellung für wirksame Sofortmaßnahmen zu geben.

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Brauchen wir als EMAS-Standort eine Anlagendokumentation?

Nein, sofern eine Umwelterklärung oder ein Umweltbetriebsprüfungsbericht mit genau den Angaben existiert, die in einer Anlagendokumentation enthalten sein müssen. Die Praxis zeigt allerdings, dass die der EMAS-Zertifizierung zugrundeliegende Dokumentation oft bezüglich der im Schadensfall wichtigen Gefährdungsmerkmale und der Ausbreitungswege im Untergrund unzureichend ist. Doppelarbeit muss selbstverständlich vermieden werden, aber die kritische Prüfung des Grads der Überschneidung ist durchaus anzuraten.

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Genügt es, eine Betriebsanweisung zu haben?

Die Betriebsanweisung ist auf der Grundlage der Anlagendokumentation zu erstellen. Eine klar verständliche Betriebsanweisung setzt voraus, dass eine Anlagendokumentation existiert, in der die sicherheitsrelevanten Anlagenteile mit klaren Begriffen unverwechselbar beschrieben sind. Bildlich gesprochen sehen wir eine logische Pyramide, auf der die oberen Steine nur Halt finden, wenn der Unterbau in Ordnung ist.

Klare Begriffe
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Was ist eine Interaktive Anlagendokumentation?

Die Interaktive Anlagendokumentation besteht aus einem knappen, frei gestalteten Text, wobei die oft umfangreiche zugrundeliegende Dokumentation durch Hyperlinks hinterlegt ist und jederzeit vollständig eingesehen werden kann. Zeitraubendes Suchen und Blättern entfällt. Im Notfall wird die benötigte Information rasch gezielt aufgefunden. Ein Dokument mit urkundlichem Charakter, z.B. das Tankprüfzeugnis des Herstellers, muss nicht im Original hervorgesucht werden, wenn es nur darum geht, seinen Inhalt einzusehen. In der Interaktiven Anlagendokumentation wird an der entsprechenden Stelle das Tankprüfzeugnis per Hyperlink als PDF-Datei auf den Bildschirm gebracht (oder ausgedruckt) und kann ohne Suchaufwand direkt eingesehen werden. Weitere Erläuterungen

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Hilft die Anlagendokumentation bei der Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat den Arbeitsschutz im Fokus. Gewässerschutz (Boden- und Grundwasserschutz) ist nicht das Thema. Es gibt jedoch Überschneidungen. Ein Beispiel:

Zur Kennzeichnung von fünf Füllanschlüssen im Fernfüllschacht einer Tankstelle (siehe Foto - ganz rechts ist kein Füllanschluss, sondern der Gaspendelanschluss) gibt es sechs Arten von Farbtafeln. Dabei wird die Kennzeichnung "weiß auf grün" sowohl für Dieselkraftstoff als auch für zwei Arten von Vergaserkraftstoff verwendet, wie die ausgearbeitete Tabelle zeigt. Bei diesem Durcheinander kann durchaus von einer "psychischen Belastung der Beschäftigten bei der Verwendung dieses Arbeitsmittels" (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BetrSichV) gesprochen werden. Folgerichtig kam es zu einer Fehlbetankung.

Fernfüllschacht

Zur Erstellung einer Anlagendokumentation nach AwSV - für eine Tankstelle zwingend erforderlich - gehört eine Inventarliste der prüfpflichtigen Anlagen und Anlagenteile. Hierbei fallen unweigerlich die Kennzeichnungsdefizite auf, sofern sie nicht bereits im Zuge der Gefährdungsbeurteilung manifest wurden.

Kennzeichnung

Das Beispiel zeigt, dass die Abstimmung des Abschnitts "Anlagensicherheit" in der Anlagendokumentation mit dem Betrieblichen Arbeitsschutz sehr zu empfehlen ist.

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Kann ich die Interaktive Anlagendokumentation selbst aktualisieren?

Die Interaktive Anlagendokumentation wird als Dateisystem mit einer Leseberechtigung übergeben. Wie beim Surfen im Internet dient das Aufrufen von Webseiten nur zum Lesen; die Inhalte sind nicht veränderbar (außer bei Wikipedia, wenn man lobenswerterweise redaktionell mitarbeitet).

Da ich nicht in aller Zukunft Aktualisierungen übernehmen kann und werde, wird der Betreiber früher oder später selbst klar kommen müssen.

Was die Schreibberechtigung betrifft, sollte man wissen, dass der zugrundeliegende HTML-Quelltext Zeichenfehler und Syntaxfehler gnadenlos bestraft. Während es beim "Simsen" (SMS schreiben) mittlerweile üblich ist, eine gerade noch verständliche Textausformung loszuschicken, kann man diese Art der Texterstellung bei der Webseitengestaltung schlicht vergessen. Schon wenige Syntaxfehler oder schlampige Referenzierungen können das Interaktive Dateisystem unbrauchbar machen.

Es braucht also zwei Fachleute mit der folgenden Qualifikation:

(a) Eine hauseigene IT-Fachkraft, die HTML-Quelltext beherrscht und nicht darauf angewiesen ist, Webseiten mittels handelsüblicher Webseiten-Generatoren zu erstellen. Wer schon bei der Interpretation von source code wie

source code
ein Problem hat, sollte besser die Finger davon lassen. Allerdings sind die Anforderungen wiederum nicht allzu hoch, da auf die Verwendung von cascading style sheets (CSS) und Javascript ohnehin besser verzichtet wird.

(b) Eine hauseigene Fachkraft für Umwelt- und Qualitätsmanagement, um die erforderliche Dokumentation in brauchbarer und geordneter Weise heranzuschaffen und das Ergebnis zu kontrollieren.

Im Idealfall kann jemand beides, aber darauf sollte man nicht hoffen.

Die Heranziehung externer Fachleute ist selbstverständlich möglich, sie setzt jedoch deren kompromisslose Unterwerfung unter die üblichen Geheimhaltungsbestimmungen und einen einwandfreien Leumund voraus. Da die elektronische Gestaltung der Anlagendokumentation urheberrechtlich geschützt ist, bedarf die weitere externe Bearbeitung meiner Zustimmung im Einzelfall.

Da es bei der Anlagendokumentation nicht um die Erstellung einer Webseite mit einem lustigen Reisebericht für Freunde und Bekannte geht, sondern um sicherheitstechnisch zuverlässige Information, kommt die inhouse-Schulung des Personenkreises zu (a) und (b) als beste Option in Frage. Da die qualifiziertesten Mitarbeiter meist auch diejenigen sind, die an ihrem Arbeitsplatz am allerwenigsten entbehrlich sind, wird die mehrtägige Schulung en bloc eher die Ausnahme sein. Besser ist es, nur einen Schulungstag pro Woche vorzusehen, damit das Gelernte in der Zwischenzeit geübt werden kann.

Meine Kontaktdaten für eine unverbindliche Anfrage bezüglich einer inhouse-Schulung sind:

Dr. rer.nat. Michael Krutz
 Tel. +49 (0)231 4277966, Mobil +49 (0)175 1676311
 Mail mk@dr-krutz.de, Betreff Anlagendokumentation inhouse

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