Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
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Der Abschluss eines Überwachungsvertrags nach der Anlagenverordnung AwSV zwischen der Sachverständigenorganisation SwS als Technische Überwachungsorganisation und einem WHG-Fachbetrieb kommt unter den folgenden Voraussetzungen zustande:
♦ Zweckbestimmung, Aufbau, Verfahrensweise und Gefährdungspotenzial der Anlagen,
♦ Eigenschaften der Stoffe hinsichtlich Wassergefährdung, Gesundheitsgefährdung, Brandgefahr, Explosionsgefahr, chemische Reaktion der Stoffe untereinander und Folgerungen aus den Stoffeigenschaften auf die Tätigkeit des Fachbetriebs,
♦ Wasserrechtliche Vorschriften und mitgeltende Vorschriften aus dem Bau-, Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Chemikalien- und Abfallrecht,
♦ Notwendige behördliche Zulassungen,
♦ Verfahrensabläufe und Sicherheitsmaßnahmen beim Aufstellen, Einbauen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen der Anlagen,
♦ Vorschriftsmäßige Verwertung/Entsorgung von Reststoffen und Reinigungsmitteln.