Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund
Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
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Die Bescheinigung der Gewässerschutzanforderungen
§ 41 Abs. 2 AwSV: Eine Eignungsfeststellung ist [...] nicht erforderlich, wenn [...] durch das Gutachten eines Sachverständigen bestätigt wird, dass die Anlage insgesamt die Gewässerschutzanforderungen erfüllt. [...]
Die Gewässerschutzanforderungen sind insbesondere im § 17 Abs. 1 und 2 AwSV konkretisiert.
Der vollständige § 41 Abs. 2 AwSV ohne die Auslassungen in dem obigen Text (Kurzfassung zum besseren Verständnis) und der § 17 Abs. 1 und 2 AwSV sind nachzulesen im BGBl. 2017 Teil I Nr. 22 vom 21.04.2017, Seite 905 ff.
Fundstelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), z.B.:
www.wikipedia.org > Suchbegriff AwSV > Basisdaten > Letzte Neufassung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905).
Für eine unverbindliche Anfrage bezüglich einer Bescheinigung der Gewässerschutzanforderungen nach § 41 Abs. 2 AwSV sprechen Sie mit dem Sachverständigen Dr. Michael Krutz. Kontaktdaten siehe oben.
Ein Gutachten zum Verzicht auf eine Eignungsfeststellung gemäß § 41 Abs. 2 AwSV muss auf behördliche Anforderung mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Überschrift: Gutachten zum Verzicht auf eine Eignungsfeststellung gemäß § 41 Abs. 2 AwSV
- Bezeichnung der Sachverständigenorganisation: Sachverständigenorganisation zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS), Hebelstraße 11, 79104 Freiburg, Tel. 0761-71717
- Name des Sachverständigen, der das Gutachten ausstellt: Dr. Michael Krutz
- Name und Anschrift des Betreibers der beurteilten Anlage, Ansprechpartner
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde: Es ist die Behörde anzugegben, der das Gutachten vorzulegen ist.
- Betriebliche Anlagenbezeichnung: Beispiele für die betriebliche Anlagenbezeichnung sind Heizölanlage, Transformator, Entfettungsbad oder XY-Anlage. Die Anlage ist so zu bezeichnen, dass eine Verwechslung mit anderen Anlagen ausgeschlossen ist, z.B. Hersteller Firma Tankbau, Behälter-Nr. 1234, Baujahr 1990.
- Anlagenstandort: Es sind die Straße, die Postleitzahl und der Ort anzugeben, an dem die Anlage eingebaut oder aufgestellt ist. In Betrieben mit mehreren Anlagen und Gebäuden können zur Unterscheidung auch firmeninterne Bezeichnungen verwendet werden. Anzugeben sind ebenfalls Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Rechts- und Hochwert und ggf. Lage in einer Wasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet.
- Anlagenbeschreibung:
- Art der Anlage (LAU- oder Rohrleitungsanlage) mit Angabe aller Anlagenteile,
- Bauart (oberirdisch, unterirdisch)
- Abgrenzung der Anlagen
- Wassergefährde Stoffe, ggf. Angabe von Stoffgruppen
- Aggregatzustand der wassergefährdenden Stoffe
- Wassergefährdungsklasse
- Menge (Volumen, Masse)
- Gefährdungsstufe(n) der Anlage(n) gemäß § 39 AwSV
- Beschreibung der Sicherheitseinrichtungen und der Rückhaltung:
- Art und Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen
- Nachweise über die Eignung der Sicherheitseinrichtungen
- Größe der Rückhalteeinrichtung, Nachweis der Dichtheit
- Beschreibung einer ggf. erforderlichen Löschwasser-Rückhaltung:
- Grundlagen der Berechnung der zurückzuhaltenden Löschwassermenge
- Eingehende Begründung, wenn keine Löschwasser-Rückhaltung zu berücksichtigen ist
- Zeichnerische Darstellung der betrachteten Anlagen/Anlagenteile. Dem Gutachten sind aktuelle Unterlagen des Betreibers beizufügen:
- Lagepläne (Übersichts-, Schnitt- und Grundrisszeichnungen)
- Katasterlageplan mit den Angaben nach Ziffer
- Zeichnungen der Anlagenteile und deren Einbindung in die Gesamtanlage
- Maßnahmen technischer und organisatorischer Art, durch die die Anforderungen der AwSV erfüllt werden:
- Nachweise über Zulassungen gemäß § 41 Abs. 2 Ziffer 1 AwSV
- Ausführliche Beschreibung (mit Begründung), wie und warum die geplante Anlage die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt. Hierbei sind sowohl materielle/bauliche als auch infrastrukturelle Maßnahmen zu beschreiben.
- Hinweise und Auflagen für den Betrieb: Es sind - soweit erforderlich - Hinweise und Auflagen zum Betrieb zu formulieren. Insbesondere ist ausdrücklich auf entsprechende Vorgaben aus Zulassungen für die verwendeten Anlagenteile hinzuweisen.
- Zusammenfassung: Hier ist in Kurzform nochmals darzulegen, aus welchen Gründen die im Gutachten beschriebene und bewertete Anlage die Anforderungen der AwSV erfüllt.
- Datum und Unterschrift des Sachverständigen.
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