Das Umweltbundesamt, Fachgebiet Anlagensicherheit, hat im März 2010 die Studie "Bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen" publiziert und im November 2013 aktualisiert. Im Anhang 12 (Kostenabfrage zu den organisatorischen Regelungen, ab Seite 863) sind Preise genannt zur Erstellung und Fortführung der Anlagendokumentation durch Sachverständige.
Der Leistungsumfang ist wie folgt beschrieben:
1. Eine Beschreibung der Anlage, ihre wesentlichen Merkmale einschließlich der konstruktiven Besonderheiten sowie der wassergefährdenden Stoffe nach Art und Volumen, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb in der Anlage vorhanden sein können.
2. Die Anzeige und deren Eingangsbestätigung bzw. die Eignungsfeststellung, erteilte Baugenehmigungen, Ergebnisse von Sachverständigenprüfungen und Anzeigen ggf. gemeldeter Unfälle.
3. Eine Beschreibung der für den Gewässerschutz bedeutsamen Gefahrenquellen in der Anlage und der Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerschäden bei Betriebsstörungen in der Anlage.
4. Für Anlagen, von denen bei Störungen oder Unfälle erhebliche Gefahren für Gewässer ausgehen können, ist darzulegen, durch welche Maßnahmen diese Gefahren gering gehalten werden sollen. Störungen oder Unfälle, deren Auswirkungen und die zur Vermeidung von Wiederholungsfällen getroffenen Maßnahmen sind in der Anlagendokumentation auszuweisen.
Eine Kostenermittlung erfolgte in den Bundesländern Bayern (BY), Nordrhein-Westfalen (NW) und Sachsen (SN). Die ermittelten Kosten sind pro Anlage:
Für eine Tankstelle 400-3.000 € (BY), 400-2.500 € (NW), 200-600 € (SN),
Für eine HBV-Anlage 250-1.500 € (BY), 800-2.500 € (NW), 800-1.500 € (SN),
Für eine Biogasanlage 400-3.000 € (BY), 400-5.000 € (NW), 500-5.000 € (SN).
Für eine Tankstelle 200-250 € (BY), 100-850 € (NW), 250-300 € (SN),
Für eine HBV-Anlage 100-300 € (BY), 100-1.000 € (NW), 100 € (SN),
Für eine Biogasanlage 100-1.000 € (BY, NW, SN).
In der Studie sind auch Abfrageergebnisse der Kosten für Betreiber genannt zur Anzeigepflicht, Anzeigeunterlagen durch den Fachbetrieb, Betriebsanweisung, Sachverständigenprüfung, Zulassung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung, Fachbetriebspflicht und Eignungsfeststellung, jeweils für Tankstellen, HBV-Anlagen und Biogasanlagen.