Wasserrechtliche Anlagendokumentation
Begründung für eine Anlagendokumentation

Warum diese Anlagendokumentation?

Der Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind. Dies ist bundesweit geltendes Recht aufgrund der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Genaueres ist in den Allgemeinen Technischen Regelungen (TRwS 779) unter Nr. 6.2 Abs. 2 festgelegt.

Im § 43 Abs. 3 der AwSV ist bestimmt, dass der Betreiber dem Sachverständigen vor der Prüfung die für die Prüfung der Anlage notwendigen Unterlagen vorzulegen hat. Hierzu gehören die Eignungsfeststellung, soweit eine solche erteilt wurde, sowie bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise und der letzte Prüfbericht.

Dies hat in der Vergangenheit oft nicht funktioniert. Die Prüfung erfolgte auf mangelhafter dokumentarischer Grundlage, und im Prüfergebnis stand Ordnungsmängel: Anlagendokumentation fehlt. oder ist unvollständig. Es gab erstmal nur einen Teilprüfbericht. Die Kosten eines zweiten Prüftermins wären vermeidbar gewesen.

Im § 65 (Ordnungswidrigkeiten) des Entwurfs einer Neufassung der AwSV, Stand 2019, ist als Nr. 21a eingefügt, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 43 eine Anlagendokumentation nicht führt.

Statische Bedenken

Auch der WHG-Fachbetrieb, der für fachbetriebspflichtige Arbeiten herangezogen wird, hat einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation, die für die sorgfältige Ausführung seiner Arbeit Voraussetzung ist; denken wir nur an den statischen Nachweis der Tragfähigkeit eines Hallenbodens, auf dem er eine Tankanlage errichten soll.

Eigenbau unter Verzicht auf einen WHG-Fachbetrieb, der angeblich alles nur teurer macht, bringt manchmal bedenkliche Ergebnisse. Für den standortgefertigten Flachbodentank aus Stahl nach DIN 6625 (grüne Wand im Foto links) gibt es eine Bauvorschrift, die ihn aber mit seinen 3 mm Wanddicke keinesfalls dafür eignet, zum Aufstützen (rot markiert) für eine darüber angebrachte zusätzliche Lagerebene für IBC (Intermediate Bulk Container) zu dienen. (Immerhin stehen diese ordentlich auf Auffangwannen.)

Selbstverständlich steht es auch der zuständigen Behörde zu, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen. Anlass mag eine IED-Prüfung sein, oder gar ein Schadensfall, bei dem der Betreiber in aller Eile mit vielen Fragen bezüglich der Anlage, der wassergefährdenden Stoffe, der betrieblichen Kanalisation, der Untergrundverhältnisse und der gefährdeten Gewässer einschließlich Grundwasser konfrontiert wird. Wer die Anlagendokumentation übersichtlich ein einem Aktenordner zusammengestellt hat, kann damit schon die meisten Fragen beantworten. Oft reicht jedoch ein Aktenordner nicht aus, großformatige Pläne behindern das Blättern und Suchen, und heutige Sicherheitsdatenblätter sind derart gründlich, dass für das Auffinden der gerade wichtigen Information (Dichte? Wasserlöslichkeit?) Zeit und Ruhe nötig ist.

Die Interaktive Anlagendokumentation ist ein bedeutender Schritt, um die Übersicht zu behalten und im Schadensfall nicht mit dem Rücken zur Wand zu stehen.


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Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
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