Wasserrechtliche Anlagendokumentation
Anlageninventar: Transformatoren

Prüfung der Ölauffangwannen von Transformatoren nach AwSV

Der AwSV-Prüfbericht muss gemäß § 47 AwSV Angaben zu Folgendem enthalten:

  1. zum Betreiber,
  2. zum Standort,
  3. zur Anlagenidentifikation,
  4. zur Anlagenzuordnung,
  5. zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
  6. zu behördlichen Zulassungen,
  7. zum Sachverständigen und zu der Sachverständigenorganisation, die ihn bestellt hat,
  8. zu Art und Umfang der Prüfung,
  9. dazu, ob die Prüfung der gesamten Anlage abgeschlossen ist oder was noch nicht geprüft wurde,
  10. zu Art und Umfang der festgestellten Mängel,
  11. zum Datum und Ergebnis der Prüfung,
  12. zu erforderlichen Maßnahmen und zu einem Vorschlag für eine angemessene Frist
  13. zum Datum der nächsten Prüfung und
  14. zu einer erfolgreichen Beseitigung festgestellter Mängel bei Nachprüfungen.

  Transformator  Öl-Probenhahn


Beispiel einer Anlagenprüfung

Betreiber der Anlage: Kraftwerk Nord, Holsteinallee 140-148.
Standort der Anlage: Hafen, Gemarkung Umspanndorf, Flur 45, Flurstück 208.
Überschwemmungsgebiet HQ100. Kein Wasserschutzgebiet, kein Heilquellenschutzgebiet.
Anlagenbezeichnung: Trafo 12 A, Trafo 12 B.
Wassergefährdende Stoffe: Je 19 m3 Wärmeträgeröl, WGK 1, Gefährdungsstufe A.
Zuständige Behörde: Kreisverwaltung, Untere Wasserbehörde, Az. 66/3-144.
Art und Umfang der Prüfung: Erstprüfung einer bestehenden Anlage.
Die Prüfung der Anlage ist abgeschlossen.
Prüfergebnis: Die visuelle Inspektion ergab Keine Mängel.
Nicht wiederkehrend prüfpflichtig, es sei denn als bestehende Anlage (§ 69 AwSV) oder auf Anordnung.

Die Ölauffangwannen sind zum Prüfzeitpunkt für die gefahrlose Begehung und visuelle Inspektion vorbereitet worden.


Auszug aus der Anlagendokumentation (§ 43 AwSV)

Hinweis: Für Ölauffangwannen, die Niederschlägen ausgesetzt sind, gilt der § 19 AwSV (Anforderungen an die Entwässerung): Bei Transformatoren und Schaltanlagen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft, bei denen ein Zutritt von Niederschlagswasser unvermeidlich ist, kann dieses in einen Abwasserkanal oder in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn die bei einer Betriebsstörung freigesetzten wassergefährdenden Stoffe zurückgehalten werden.


Zur Übersicht

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
Tel. +49 (0)231 4277966,  Mobil +49 (0)175 1676311,  Fax +49 (0)231 4277967
digital@dr-krutz.de