Alle Arzneimittel - verschreibungspflichtige und in der Apotheke frei verkäufliche - müssen eine Gebrauchsinformation für den Anwender enthalten, umgangssprachlich Beipackzettel genannt. Dieser beginnt mit dem Satz:
Danach folgen weitere wichtige Hinweise. Hier ein Beispiel:
Der gesamte Beipackzettel ist manchmal sehr umfangreich. Zwei kleingedruckte Textspalten auf zwei Seiten sind keine Seltenheit (Beispiel rechts). Man muss schon gute Augen haben, um das lesen zu können. Ältere Menschen haben damit eventuell ein Problem und müssen zur Lupe greifen.
Manchmal landet der Beipackzettel auch ungelesen mit der leeren Packung im Müll. Treten später merkwürdige Symptome auf, dann kommt unweigerlich die Frage: Kann das vielleicht an dem Medikament xy liegen? Ich müsste mal in den Beipackzettel schauen.
Aber der ist weg. Hätte man ihn zuvor gescannt und wiederfindbar weggespeichert, so würde dies zwei Vorteile bieten:
Kein Platzbedarf, zusammen mit beliebig vielen anderen Beipackzetteln, jeweils als PDF-Datei. Details aus der winzigen Schrift können am Bildschirm gut lesbar vergrößert werden. Hier ein Beispiel für mögliche Symptome.
Die Apotheken Umschau gibt eine Empfehlung, wie man mit dem kunstvoll gefalteten Beipackzettel zurechtkommt. Der QR-Code führt dorthin.