Wo hab ich bloß ...?
Beipackzettel weggeworfen - was jetzt?

Beipackzettel

Alle Arzneimittel - verschreibungspflichtige und in der Apotheke frei verkäufliche - müssen eine Gebrauchsinformation für den Anwender enthalten, umgangssprachlich Beipackzettel genannt. Dieser beginnt mit dem Satz:

Heben Sie diese Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.

Danach folgen weitere wichtige Hinweise. Hier ein Beispiel:

Beipackzettel
Beipackzettel

Der gesamte Beipackzettel ist manchmal sehr umfangreich. Zwei kleingedruckte Textspalten auf zwei Seiten sind keine Seltenheit (Beispiel rechts). Man muss schon gute Augen haben, um das lesen zu können. Ältere Menschen haben damit eventuell ein Problem und müssen zur Lupe greifen.

Manchmal landet der Beipackzettel auch ungelesen mit der leeren Packung im Müll. Treten später merkwürdige Symptome auf, dann kommt unweigerlich die Frage: Kann das vielleicht an dem Medikament xy liegen? Ich müsste mal in den Beipackzettel schauen.

Aber der ist weg. Hätte man ihn zuvor gescannt und wiederfindbar weggespeichert, so würde dies zwei Vorteile bieten:

Kein Platzbedarf, zusammen mit beliebig vielen anderen Beipackzetteln, jeweils als PDF-Datei. Details aus der winzigen Schrift können am Bildschirm gut lesbar vergrößert werden. Hier ein Beispiel für mögliche Symptome.

Beipackzettel
QR

Die Apotheken Umschau gibt eine Empfehlung, wie man mit dem kunstvoll gefalteten Beipackzettel zurechtkommt. Der QR-Code führt dorthin.


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Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
Tel. +49 (0)231 4277966,  Mobil +49 (0)175 1676311,  Fax +49 (0)231 4277967
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