Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund

Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


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Erläuterungen zur Digitalen Interaktiven Anlagendokumentation

Die Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV muss enthalten:

Vorteile die Digitalen Interaktiven Anlagendokumentation gegenüber der herkömmlichen gedruckten Anlagenbeschreibung:

Die gedruckte Anlagenbeschreibung wird von Unternehmern oft als lästige Pflicht gesehen. Die Digitale Interaktive Anlagendokumentation stellt dagegen ein sekundenschnelles Recherche- und Planungssystem dar. Es wird für die eigenen Belange zu jeder Zeit geschätzt, nicht erst im Notfall.

Die Digitale Interaktive Anlagendokumentation hat die folgenden Vorteile:

  1. In der Kopfzeile springt man innerhalb der mehrteiligen interaktiven Anlagendokumentation mit einem Mausklick zu jedem beliebigen Abschnitt der Anlagendokumentation.
  2. Der Link ruft mit einem Mausklick ein wichtiges Dokument auf (z.B. Baubeschreibung), das man sonst umständlich aus einem Haufen Akten heraussuchen müsste.
  3. Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln, die in der Anlagendokumentation genannt werden (z.B. die Gefahrgut-Verordnung GGVSEB), werden mit einem Mausklick gezeigt. Das Dokument kann je nach gewünschter Aktualität offline als PDF-Datei abgelegt oder als externer Link aufgerufen werden. Eine externe Verlinkung ist nur dann stabil, wenn die aufgerufene Webseite nutzerfreundlich gepflegt wird. Häufig sind Webseiten von großen Institutionen (Landes- und Bundesbehörden) leider in dieser Hinsicht nicht vorbildlich. Hat man dort ein wichtiges Dokument gefunden, geht der Aufruf zu einer späteren Zeit ins Leere ("404 - file not found"), weil der Webseitengestalter schon wieder - aus welchem Grund auch immer - die Dateiordnung verändert hat und der zuletzt bekannte URL nicht mehr gilt.
  4. Der in der Interaktiven Anlagendokumentation formulierte Sachverhalt kann durch Fotos illustriert werden, wenn die textliche Beschreibung nicht ausreichend informativ ist.
  5. Der Sachverständige fragt bei der wiederkehrenden Prüfung nach dem vorausgegangenen AwSV-Prüfbericht. Dieser ist als PDF-Datei hinterlegt und wird durch einen Link aufgerufen.
  6. Die Berechnung des Rückhaltevermögens wird in einfachen Fällen in der Interaktiven Anlagendokumentation in wenigen Zeilen dargestellt. In komplexen Fällen empfiehlt sich eher ein Link zu dem entsprechenden Dokument.
  7. Selbst wenn zu bestimmten Anlagen eine umfangreiche sicherheitstechnische Dokumentation existiert, bläht diese die Interaktive Anlagendokumentation nicht auf. Umfangreiche Dokumente werden mit nur einer Zeile verlinkt. Sie werden nur aufgerufen, wenn sie benötigt werden. Zeitraubendes Blättern entfällt, ein Mausklick genügt.
  8. Pfeile links und rechts sind Navigationshilfen zur vorherigen und zur nachfolgenden Seite. In der Kopfzeile kann zu jeder beliebigen Seite gesprungen werden.
  9. Das Erstelldatum gilt für die jeweilige Seite. Während eine textliche Anlagenbeschreibung bei Änderungen der Anlagenkonfiguration insgesamt aktualisiert werden muss, genügt bei der Interaktiven Anlagendokumentation eine Änderung in der jeweiligen Seite.

Abkürzungen:

URL = Uniform Resource Locator (der URL, weil der Locator, meist falsch als die URL bezeichnet)
AwSV = Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
PDF = Portable Document Format
WHG = Wasserhaushaltsgesetz
BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz


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