Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund

Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


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Interaktive Anlagendokumentation: Lage und Standortbeschreibung

Die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Nr. 779 (TRwS 779 Allgemeine Technische Regelungen, Arbeitsblatt DWA-A 779) vom 20.11.2006 präzisiert unter Nr. 6.2 (Betriebsanweisung) bundeseinheitlich, welche Angaben die Anlagendokumentation zur Lage und Standortbeschreibung haben muss. Diese Angaben sind:

Ort der Anlage, besondere Merkmale der hydrogeologischen Beschaffenheit des Aufstellungsorts, Lage zu Schutzgebieten, Schutzzonen, Überschwemmungsgebieten, Grundwasserflurabstand, Lage zu oberirdischen Gewässern und deren Abstand.

Wird bei Probebohrungen geringer Tiefe kein Grundwasser angetroffen, so gibt es für die Anlagendokumentation keine Angabe zum Grundwasserflurabstand. Im Fall einer oberflächennahen Leckage mangelt es dann an einer konkreten Grundlage für die Abschätzung einer möglichen Grundwassergefährdung. Dieses Defizit fällt sowohl beim Audit als auch bei behördlicher Intervention unangenehm auf.

Vorbildhaft sehen wir uns ein fiktives Beispiel an (mit Mauszeiger vergrößern):

Näheres zum Thema finden Sie auf meiner Webseite Häufig gestellte Fragen zur Anlagendokumentation.


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