
Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Bodengutachten zu Umweltschäden und Altlastverdachtsflächen
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
Anlagenbeschreibung nach § 3 VAwS NRW
Bezüglich des § 3 VAwS verweist in Nordrhein-Westfalen die Verwaltungsvorschrift zur VAwS (VV-VAwS) vom 16.07.2007 unter Nr. 3.2 (Anlagenbeschreibung) auf die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Nr. 779 (TRwS 779, Arbeitsblatt DWA-A 779, Allgemeine Technische Regelungen) vom 20.11.2006. Diese Technische Regel präzisiert unter Nr. 6.2 (Betriebsanweisung) bundeseinheitlich, welche Angaben eine Anlagenbeschreibung nach VAwS enthalten muss. Diese Angaben sind:
- Anlage(n): Bezeichnung der Anlage(n), Kurzbeschreibung, Aufbau der Anlage(n), wasserrechtliche Abgrenzung, maßgebendes Volumen,
- Behördliche Vorgänge: Anlagengenehmigungen, Erlaubnisse, Eignungsfeststellungen, Anzeigen o.Ä.,
- Lage: Ort der Anlage, besondere Merkmale der hydrogeologischen Beschaffenheit des Aufstellungsorts, z.B. Lage zu Schutzgebieten, Schutzzonen, Überschwemmungsgebieten, Grundwasser[flur]abstand, Lage zu oberirdischen Gewässern, Abstand,
- Eingesetzte Stoffe: Stoffdaten, maßgebende Wassergefährdungsklasse,
Bauart und Werkstoffe der primären und sekundären Anlagenteile, z.B. oberirdisch/unterirdisch, einwandig/doppelwandig/Leckschutzauskleidung, zugehörige Verwendbarkeitsnachweise, Prüfbarkeit der Anlagenteile,
- Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, z.B. Leckkontrolle, Leckagesonden, Überfüllsicherungen, Grenzwertgeber, zugehörige Verwendbarkeitsnachweise,
- Sicherheitskonzept: Bewertung der von der Anlage ausgehenden Gefahren und Festlegung des erforderlichen Rückhaltevermögens, Vorkehrungen zur Branderkennung, -bekämpfung und Löschmittelrückhaltung,
- Statische Berechnungen zur Standsicherheit gemäß Nr. 3.2 der TRwS 779.
Die Anlagenbeschreibung ist wichtig besonders bei mehrteiligen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei Neuanlagen. Für die Ausarbeitung der Punkte (3)-(6) wird die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfohlen.
Abkürzungen:
VAwS = Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
VV-VAwS = Verwaltungsvorschrift zur VAwS
BImSchG = Bundesimmissionsschutzgesetz
WHG = Wasserhaushaltsgesetz
TRwS = Technische Regel für wassergefährdende Stoffe
DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
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