Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund

Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


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Was ist im Fall einer Tankstilllegung zu tun?

Im Auftrag des Betreibers geht der Fachbetrieb wie folgt vor:

  1. Tank, Rohrleitungen, Filter, Pumpen und Armaturen bis zum Ölbrenner (bei Öltanks) entleeren. Vorsicht: Die Brand- und Explosionsgefahr in stillzulegenden Heizöl- oder Dieseltanks wird zuweilen unterschätzt! Sicherheitsbewusste Fachbetriebe verlassen sich nicht auf Vermutungen, sondern auf Gasmessungen.
  2. Elektrische Betriebseinrichtungen demontieren.
  3. Tank von den Rohrleitungen trennen.
  4. Tank reinigen und entgasen. Leckschutzauskleidung (falls vorhanden) mit flexibler Einlage entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Leckanzeiger und Verbindungsleitungen beseitigen.
  5. Bei doppelwandigen Tanks mit Leckanzeigeflüssigkeit ist zu verfahren wie in den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Tankschutz e.V. - GP 201 Revision von Heizölverbrauchertankanlagen unter Nr. 5.8.3 beschrieben (Außerbetriebnehmen und Demontieren doppelwandiger Lagertanks). Bodenverunreinigungen müssen vermieden werden. Die GP 201 sind zu beziehen beim Kommissionsverlag Bundesberufsfortbildungszentrum wassergefährdender Stoffe GmbH (B.w.S.) in Freiburg, Tel. 0761-71717.
  6. Tank und Rohrleitungen ausbauen oder mit einem festen Füllstoff (möglichst Porenleichtbeton) unter Vermeidung von Hohlräumen verfüllen. Danach Domdeckel flüssigkeitsdicht verschliessen. Es ist nicht erforderlich, die Anlage abzubauen oder auf andere Weise unbrauchbar zu machen, falls dies nicht aus anderen Gründen (Brand- und Explosionsschutz, Standsicherheit) geboten ist.
  7. Domschacht (bei unterirdischem Tank) abbrechen oder ebenfalls verfüllen.
  8. Verbleibende Rohrleitungen mit Stickstoff spülen, Steigleitungen mit Sand verfüllen und beiderseits flüssigkeitsdicht blindflanschen.
  9. Zu der Frage "Muss ein stillgelegter Erdtank zwingend ausgebaut werden?" habe ich einige Hinweise in einem Download-Manuskript zusammengestellt.
  10. Oberirdische Rohrleitungen, Mess- und Abgabeeinrichtungen sowie sonstige Anlagenteile, auch elektrische, demontieren. Füllstutzen sind vorsorglich abzubauen oder gegen irrtümliche Benutzung zu sichern.

Der Betreiber beauftragt nach der Außerbetriebnahme den AwSV-Sachverständigen mit der Prüfung der gereinigten und entgasten Tankanlage. Der Sachverständige prüft,

Der Sachverständige erstellt den Prüfbericht zweifach und übergibt je ein Exemplar dem Betreiber und der zuständigen Behörde. Der Prüfbericht enthält den Hinweis: Eine erneute Inbetriebnahme der Anlage ist nur zulässig, wenn sie zuvor von einem Sachverständigen nach AwSV geprüft und als mängelfrei festgestellt worden ist.

Falls Anhaltspunkte für eine Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen, ordnet die Behörde weitere Untersuchungen und falls erforderlich eine Sanierung an.

Nach Durchführung der Prüfung und Beseitigung evtl. Mängel handelt es sich nicht mehr um eine prüfpflichtige Anlage nach AwSV.

Gelegentlich wird auch schon mal das Geld für den WHG-Fachbetrieb gespart und selbst mit der Flex Hand angelegt, um den alten Öltank im Keller zu entsorgen. Der Videofilm (mp4-Datei, 25 MB) zeigt eindrucksvoll, was dabei passieren kann. Wenn schon nicht den WHG-Fachbetrieb, dann halt die Feuerwehr hinzuziehen.


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