Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund
Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
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Sachverständige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Aufgaben von Sachverständigen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind:
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (Anlagen zum Lagern, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe, Rohrleitungen), insbesondere die wiederkehrende Prüfung, die Prüfung vor der (Wieder-)Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und die
Prüfung bei Stilllegung (einschl. gereinigter und entgaster A I -Anlagen),
- Überwachung von Anlagen und Überwachung der Herstellung von Anlagen, die in technischen Regeln und Zulassungsbescheiden festgelegt sind,
- Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen,
- Erstellung einer Anlagendokumentation nach § 43 AwSV,
- Gutachten zur Eignungsfeststellung nach § 62 Abs. 1 WHG (Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art),
- Überwachung von WHG-Fachbetrieben.
Sprechen Sie mich wegen einer Beratung oder eines Prüftermins zu Industrieanlagen gerne an: AwSV-Sachverständiger Dr. Michael Krutz, Dortmund, Tel. 0231 4277966, Mobil 0175 1676311.
Ich bin Mitglied in der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen e.V. (SwS).
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